Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Berlin, den 1.11.2019
als Ärzte und als in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben wir gelernt, die Geheimnisse unserer Patienten zu schützen. Nur deswegen können sich diese uns zurecht anvertrauen.
Wenn wir unsere Schweigepflicht brechen, können wir dafür ins Gefängnis kommen, denn wer sich hilfesuchend an uns wendet, der braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.
Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut - die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten.
Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden.
Es fällt auf, das unter dem Begriff „Digitalisierung“ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung legitimiert werden soll.
Dieses geschieht, obwohl uns international vielfach die starke Lückenhaftigkeit des Datenschutzes einerseits und der erklärte Datenhunger großer Konzerne mit ihren vielfältigen und gigantischen Technologien zur Datenanalyse andererseits immer wieder vor Augen geführt wurden.
Die hierdurch bestehenden Risiken für den Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch für neue Angriffe auf die Menschenwürde sind unschwer erkennbar.
Beispielhaft für legitimiertes Datensammeln seien genannt:
• Apps zum Sammeln von Gesundheitsdaten auf Kassenkosten (DVG)
• elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG)
• Elektronisches Rezept (GSAV)
• elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (DVG)
• Vollständige individuelle Krankheitsdaten für den Morbi-RSA (GKV-FKG)
• Elektronische Patientenakte (DVG+ “eigenes Datenschutzgesetz“)
• Zugriff auf Krankenakten möglicher Organspender (GZSO)
• Patientendaten bei Implantat-Anwendungen (EIRD)
• Beginn einer zentralisierten Impfdatensammlung (Masernschutzgesetz)
Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt.
Als potenzielle Datennutzer werden im DVG-Gesetzentwurf zum Beispiel Behörden, Einrichtungen der Selbstverwaltung, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genannt.
Dass die Industrie keinen Zugriff habe, ist eine plumpe Schutzbehauptung, sind doch die meisten Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert und werden dort ausgewertet. Auch die Krankenkassen verwerten ihre vielfältigen Daten bereits jetzt vor allem, um ihre wirtschaftliche Position im Kassenwettbewerb zu optimieren.
Durch direkte Verträge einzelner Kassen mit Pharmaunternehmen und Leistungserbringern
ergeben sich weitere für eine bedarfsgerechte Versorgung nachteilige Absprachemöglichkeiten zulasten von bestimmten Patientenpopulationen und zulasten des Gemeinwohls.
Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht gleicht diese Gesetzgebung einem Staatstreich.
Schwerwiegende Interessenkonflikte sind offensichtlich: Der amtierende Gesundheitsminister hat sich im TSVG bereits die Macht über die technische Ausgestaltung der digitalen „Datenautobahn“ durch seine Stimmenmehrheit in der Gematik gesichert. Er hat sodann mit Herrn Leyck-Dieken einen ehemaligen Top-Manager der Pharmaindustrie dort zum Chef berufen. Dieser hat als eine der ersten Amtshandlungen der skeptischen Ärzteschaft per offiziellem Schreiben* mitgeteilt, dass diese weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, wenn sie sich an die besagten neuen Gesetze halten würden.
Zur Erinnerung: Auch die Ärzte, die ihre psychisch kranken Patienten der NS-Vernichtungsmaschine preisgaben, handelten gesetzeskonform!
Dieser massive gesetzgeberische Angriff auf die Prinzipien des Persönlichkeitsrechts
überrumpelt die Öffentlichkeit, die Ärzteschaft und die Opposition nahezu vollständig. Die Fristen für Stellungnahmen sind zu kurz. Selbst eine Normenkontrollklage ist bisher nicht in Aussicht.
Es geht offenbar im Gesundheitsmarkt schon lange nicht mehr darum, was kranke Menschen wirklich benötigen, sondern um das, was man ihnen verkaufen kann.
Jens Spahn versucht durch partikuläre Vorteilsofferten die Ärzteschaft und die gesetzlichen Krankenkassen auf seine Seite zu ziehen. Die Lobby-Gesetze werden auch deshalb nicht zu mehr Gesundheit, sondern zu höheren Beiträgen für alle Versicherten führen.
In der wachsamen Ärzteschaft wächst der Widerstand gegen diesen Angriff auf Persönlichkeitsrechte. Wir hoffen, Sie als Hüter der Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetzgebung für die anstehenden Konflikte weiter sensibilisiert zu haben und werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten.
Hochachtungsvoll,
Wolfgang Wodarg
*das Gematik Informationsblatt war bei der Gematik am 9.4.2024 nicht mehr aufrufbar. (s.u.)