Keine zentralisierte Sammlung und Speicherung
von Patienten- und Arztgeheimnissen!
Beschlussvorlage für Patienten- und Ärzteorganisationen und andere auf dem Boden
unseres Grundgesetzes Stehende.
Wir..................... kritisieren die Versuche des Bundesgesetzgebers, durch mehrere Gesetze die Sammlung und zentralisierte Speicherung von Patienten-
bzw. Arztgeheimnissen zu legitimieren.
Ärztinnen und Ärzte werden durch mehrere kurz nacheinander vom Bundesgesundheitsminister eingebrachte Regelungen verpflichtet, ihre ärztliche
Schweigepflicht zu mißachten.
Sie werden damit genötigt, gegen grundgesetzlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs.1 garantierte Persönlichkeitsrechte zu verstoßen und die
ihnen anvertrauten, sehr persönlichen Daten dem privaten Missbrauch auszusetzten.
Deshalb fordern wir von allen Verantwortungsträgern in Parlamenten und Regierungen, sich unverzüglich für eine Normenkontrolle entsprechend der durch unsere
Verfassung gegebenen Möglichkeiten einzusetzen.
Gesundheitsdaten im Internet sind nicht sicher, nicht rückholbar und können wirtschaftlich und politisch leicht missbraucht werden.
Hintergrund:
Ärzte und in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben gelernt, die Geheimnisse ihrer Patientinnen und Patienten zu schützen. Nur deswegen können
sich diese zurecht anvertrauen. Wer seine Schweigepflicht bricht, kann sogar strafrechtlich belangt werden, denn wer Hilfe in Anspruch nimmt, braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen in den letzten Jahren in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung, die erzwingen, dass Arzt- und Patientengeheimnisse über die Gematik weiteren
Institutionen mit privaten Primärinteressen und den durch Wettbewerb mit Sekundärinteressen belasteten Krankenkassen anvertraut werden müssen.
Beispielhaft für derart legitimiertes Sammeln von Arzt- bzw. Patientengeheimnissen seien genannt:
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Einsatz von Apps zum Sammeln von Versichertendaten auf Kassenkosten (DVG)
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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG)
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Elektronisches Rezept (GSAV)
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elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (DVG)
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Vollständige individuelle Krankheitsdaten für den Morbi-RSA (GKV-FKG)
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Elektronische Patientenakte (DVG)+ (PDSG)
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Zugriff auf Krankenakten möglicher Organspender (GZSO)
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Patientendaten bei Implantat-Anwendungen (EIRD)
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zentralisierte Impfdatensammlung (§13, Abs. 5, IFSG ab 1.3.2020)
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Immunitätsnachweis (IFSG)
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zentralisiertes Melderegister für übertragbare Krankheiten (IFSG und Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten )
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Infektionsschutz als Rechtfertigung für Totalüberwachung (
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Tracking App
Die Schlagwörter „Digitalisierung“ und „technischer Fortschritt“ werden benutzt, um einen möglichst schnellen Zugriff auf Arzt- und Patientengeheimnisse zu
legitimieren. Dieses geschieht, obwohl uns immer wieder vor Augen geführt wurde, wie lückenhaft der Datenschutz ist. Auch steht fest, dass eine nachhaltige Pseudo- oder Anonymisierung bei
zentralisierter Datenhaltung unmöglich ist. (z.B. ESV Prof. Dr. Dominique Schröder bei der Anhörung zum DSV, Protokoll S. 17 und Vorträge beim
letzten CCC-Kongress)
Es sind aber nicht nur die inzwischen bekannte Unsicherheit der derzeit verwendeten Technologien und das bestehende Chaos von Verantwortlichkeiten, welche das
In-Kraft-Setzen dieser Gesetze unverantwortbar machen.
Vielmehr fehlt auch jeder gesundheitsrelevante Nutzen-Nachweis. Die Diskussion beim IQWIG und Veröffentlichungen aus den Reihen der wissenschaftlichen Vertreter
evidenzbasierter Medizin geben hierfür überzeugende Belege (z.B. G. Antes, Deutsche Cochrane). Ein großer Nutzen wird lediglich immer wieder von vielen primär
wirtschaftlich motivierten Organisationen und den ihnen verbundenen Autoren vorgetragen.
Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein
dargestellt. Als potenzielle Datennutzer werden im DVG-Gesetzentwurf zum Beispiel Behörden, Einrichtungen der Selbstverwaltung, Forschungseinrichtungen oder
Universitätskliniken genannt. Dass die Industrie keinen Zugriff habe, ist eine verharmlosende Behauptung, sind doch viele Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert oder werden
dort ausgewertet. Dabei wird aus dem erklärten Datenhunger großer Unternehmen mit ihren vielfältigen und gigantischen Technologien zur Datenanalyse bei Kongressen, Insider- Zusammenkünften und
Fachveröffentlichungen dort kein Hehl gemacht.
Zudem wurden unkritische Teile der Ärzteschaft, wie auch die gesetzlichen Krankenkassen mit Vorteilen für deren Privat- bzw. Wettbewerbsinteressen geködert.
Krankenkassen verwerten ihre vielfältigen Daten bereits jetzt, um ihre wirtschaftliche Position im Kassenwettbewerb zu optimieren. Big Data würden vielen
Krankenversicherungen z.B. zur Risiko-Stratifizierung und für noch gezieltere Positionierung auf dem „Versicherungsmarkt“ nutzen können. Das bedeutet Rosinenpicken, Diskriminierung „schlechter“
Risiken und fördert die Spaltung unserer Gesellschaft.
Durch den wenig transparenten Vertragswettbewerb der Kassen mit Pharmaunternehmen und Leistungserbringern ergeben sich weitere, für eine bedarfsgerechte Versorgung
nachteilige Absprachemöglichkeiten zulasten von bestimmten Patientenpopulationen und zulasten des Gemeinwohls.
Die hierdurch bestehenden Risiken für den Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch für neue Angriffe auf die Menschenwürde sind offensichtlich.
Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht ist diese Gesetzgebung ein grundrechtlicher Erdrutsch.
Außerdem muss angesichts dieser aufeinander abgestimmten und von Lobbyisten medial verharmlosten Zugriffe nach Interessenkonflikten bei deren Initiatoren gefragt
werden dürfen.
Der amtierende Bundesgesundheitsminister, der schon als MdB im Gesundheitsausschuss Anteile an einem auf die Gesundheitswirtschaft
spezialisierten Lobby-Unternehmen besaß, hat sich im TSVG bereits die Macht über die technische Ausgestaltung der digitalen „Datenautobahn“ durch seine Stimmenmehrheit in der Gematik gesichert.
Er hat sodann mit Herrn Leyck-Dieken einen ehemaligen Top-Manager der Pharmaindustrie dort zum Chef berufen.
Dieser hat als eine seiner ersten Amtshandlungen der skeptischen Ärzteschaft per offiziellem Schreiben mitgeteilt, dass diese
weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, wenn sie sich an die besagten neuen Gesetze halten würden. Zur Erinnerung: Auch die Ärzte, welche früher in
Deutschland die Diagnosen ihrer psychisch kranken Patienten meldeten, handelten gesetzeskonform!
Die rasch aufeinander folgenden, vielfältigen und technisch-fachlich komplexen gesetzgeberische Zugriffe auf unsere Persönlichkeitsrechte haben große Teile der
Öffentlichkeit, der Ärzteschaft und der Opposition offensichtlich überfordert.
Die seuchenhygienisch begründeten Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer Angstkampagne zu Covid-19 boten einen weiteren Vorwand, immunologische Befunde
und Kontaktdaten flächendeckend erfassen zu dürfen. Die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten wurden jeweils weitestgehend ignoriert.
In der wachsamen Ärzteschaft, in Patientenorganisationen und bei verantwortungsbewussten Datenschützern wächst der Widerstand gegen diese Übergriffe auf
Persönlichkeitsrechte.
Berlin, den 8.11.2018
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
als Ärzte und als in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben wir gelernt, die
Geheimnisse unserer Patienten zu schützen.
Nur deswegen können sich diese uns zurecht anvertrauen.
Wenn wir unsere Schweigepflicht brechen, können wir dafür ins Gefängnis kommen, denn wer sich
hilfesuchend an uns wendet, der braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.
Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut - die Würde des Menschen und die
grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten.
Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge
Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten
und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden.
Es fällt auf, das unter dem Begriff „Digitalisierung“ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf
Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung
legitimiert werden soll. Dieses geschieht, obwohl uns international vielfach die starke Lückenhaftigkeit des Datenschutzes einerseits und der erklärte Datenhunger großer Konzerne mit ihren
vielfältigen und gigantischen Technologien zur Datenanalyse andererseits immer wieder vor Augen geführt wurden.
Die hierdurch bestehenden Risiken für den Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch
für neue Angriffe auf die Menschenwürde sind unschwer erkennbar.
Beispielhaft für legitimiertes Datensammeln seien genannt:
• Apps zum Sammeln von Gesundheitsdaten auf Kassenkosten (DVG)
• elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG)
• Elektronisches Rezept (GSAV)
• elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (DVG)
• Vollständige individuelle Krankheitsdaten für den Morbi-RSA (GKV-FKG)
• Elektronische Patientenakte (DVG+ “eigenes Datenschutzgesetz“)
• Zugriff auf Krankenakten möglicher Organspender (GZSO)
• Patientendaten bei Implantat-Anwendungen (EIRD)
• Beginn einer zentralisierten Impfdatensammlung (Masernschutzgesetz)
Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen
werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt.
Als potenzielle Datennutzer werden im DVG-Gesetzentwurf zum Beispiel Behörden, Einrichtungen
der Selbstverwaltung, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genannt.
Dass die Industrie keinen Zugriff habe, ist eine plumpe Schutzbehauptung, sind doch die meisten
Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert und werden dort ausgewertet.
Auch die Krankenkassen verwerten die ihre vielfältigen Daten bereits jetzt vor allem, um ihre
wirtschaftliche Position im Kassenwettbewerb zu optimieren.
Durch direkte Verträge einzelner Kassen mit Pharmaunternehmen und Leistungserbringern
ergeben sich weitere für eine bedarfsgerechte Versorgung nachteilige Absprachemöglichkeiten
zulasten von bestimmten Patientenpopulationen und zulasten des Gemeinwohls.
Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht ist
diese Gesetzgebung ein Staatsstreich.
Schwerwiegende Interessenkonflikte sind offensichtlich: Der amtierende Gesundheitsminister hat
sich im TSVG bereits die Macht über die technische Ausgestaltung der digitalen „Datenautobahn“
durch seine Stimmenmehrheit in der Gematik gesichert. Er hat sodann mit Leyck-Dieken einen ehemaligen Top-Manager der Pharmaindustrie dort zum Chef berufen. Dieser hat als eine der ersten
Amtshandlungen der skeptischen Ärzteschaft per offiziellem Schreiben mitgeteilt, dass diese weder
zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, wenn sie sich an die
besagten neuen Gesetze halten würden.
Zur Erinnerung: Auch die Ärzte, die ihre psychisch kranken Patienten der NSVernichtungsmaschine
preisgaben, handelten gesetzeskonform!
Dieser massive gesetzgeberische Angriff auf die Prinzipien des Persönlichkeitsrechts
überrumpelt die Öffentlichkeit, die Ärzteschaft und die Opposition nahezu vollständig. Die Fristen
für Stellungnahmen sind zu kurz. Selbst eine Normenkontrollklage ist bisher nicht in Aussicht.
Es geht offenbar im Gesundheitsmarkt schon lange nicht mehr darum, was kranke Menschen
wirklich benötigen, sondern um das, was man ihnen verkaufen kann.
Spahn versucht durch partikuläre Vorteilsofferten die Ärzteschaft und die gesetzlichen
Krankenkassen auf seine Seite zu ziehen. Die Lobby-Gesetze werden auch deshalb nicht zu mehr
Gesundheit, sondern zu höheren Beiträgen für alle Versicherten führen.
In der wachsamen Ärzteschaft wächst der Widerstand gegen diesen Angriff auf
Persönlichkeitsrechte. Wir hoffen, Sie als Hüter der Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetzgebung
für die anstehenden Konflikte weiter sensibilisiert zu haben und werden diesen Prozess weiter
kritisch begleiten.
Hochachtungsvoll,
Wolfgang Wodarg