Frohe Ostern!

...mal sehen,

 

was jetzt aufersteht.

9.April 2023   Das Bild vom Weltgeschehen hat sich in den letzten Jahren bei vielen Menschen rasch verändert. Der beschworene Klimawandel betrifft offenbar nicht das Wetter, sondern das politische Klima. Immer mehr -und nicht nur in Frankreich - erkennen einen langfristig eingefädelten und vorbereiteten Putschversuch. Dieser wurde ja auch von Klaus Schwab und seinem WEF als Great Reset angekündigt.

Während immer noch viele Menschen ängstlich und gelähmt scheinen, läuft der "Reset" nach bekannten Mustern weiter. Dieser Umsturz ist jedoch größer und aufwendiger als andere zuvor.

Trotzdem kann er mit einem anschaulicheren Modell verständlicher gemacht werden.

 

Man stelle sich nur einmal eine kleine Gruppe geldmächtiger, rivalisierender Mafiabosse vor. Wie diese stecken jetzt einige wenige "Paten" ihre Reviere aber nicht nur in Sizilien oder Neapel, sondern überall auf der Welt ab. Sie verhalten sich wie echte Mafiabosse, die sich gut fühlen, wenn sie für ihre „Familien“ sorgen, die aber den Rest der Menschheit dabei ausblenden oder gar als überflüssig und störend empfinden.

 

In ihrem Wettstreit versuchen sie möglichst wirksame Waffen einzukaufen, um sich die Bevölkerung gefügig zu machen. Das Angebot furchterregender Waffen ist seit den großen Kriegen des vorigen Jahrhunderts geradezu explodiert.

Heute ist weniger die herkömmliche Rüstungsindustrie gefragt, die ihre Waffen ja gerade zulasten der Bevölkerung nördlich des Schwarzen Meeres blutig entsorgen darf. Vielmehr haben illegale Biowaffen-Labore, Datenhändler, AI-Konzerne, private Geheimdienste, große PSYOP-Agenturen und Finanzschieber  jetzt ihre Chancen genutzt. Sie dienen sich den geldmächtigen Paten in einem Konkurrenzkampf der Angstmacher an, damit diese ihre globalen Schutzgeld-Erpressungen mit Hilfe korrumpierter oder anders gefügig gemachter Politiker realisieren können.

 

Die reichen Umstürzler versuchen jeden Widerstand zu unterwandern. Sie lenken die notwendige wissenschaftliche Diskussion über gekaufte Publikationsstrukturen. Sie treiben kritische Wissenschaft durch Heerscharen von Lohnschreibern und Ghostwritern in die Irre. In rechtzeitig bereitgestellten Schulungszentren werden willige Journalisten und Social-Media-Influencer als Zensoren und Fact Checker trainiert. Scheinwissenschaft wird unterstützt und journalistische Karrieren reichen über korrumpierte Chef-Etagen bis in die öffentlichen Medien und große Zeitungsverlage.

Hörige oder ängstliche Parlamentarier und Regierungen basteln seither absurde rechtliche Rahmenbedingungen, um die Übergriffe der neuen Machthaber zu legitimieren. Abhängige Staatsanwaltschaften und eingeschüchterte Richter auf allen Ebenen sind offenbar taub für Widersprüchlichkeiten und Verfassungsferne der neuen Regeln und Verordnungen.

Die blinde Loyalität vieler Gerichte zur Macht ist erschütternd. Gesetz wird, was die Regierung gerade verlautbart. Politiker, Beamte und Richter werde bekanntlich durch Steuergelder oder Pflichtbeiträge finanziert. Trotzdem zeigt sich, dass ihre Angst vor der globalen Mafia offenbar größer ist, als die Sorge vor einem langfristigen Verlust ihrer Vertrauenswürdigkeit und ihrer Altersversorgung.

 

All dieses erleben die meisten Beteiligten das erste Mal in Ihrem Leben. Es sind jedoch historisch gesehen keine völlig neuen gesellschaftlichen Entwicklungen.

 

Der Wettlauf um die Macht und den Reichtum hat sich schon lange globalisiert. Er ist intransparent und selbst für kritische Menschen schwer zu verstehen. Seine Akteure konnten sich auf ihre schnellen und mächtigen Kommunikationsmonopole verlassen. Diese hatten sie bereits über Jahrzehnte entwickelt und sich hörig gemacht. Das „window of opportunity“ wurde durch die Corona-Panik aufgestoßen und jetzt wollen die gealterten Paten der globalen Mafia anscheinend noch die Früchte ihrer Arbeit erleben.

Jeder Widerstand in der Bevölkerung oder im Internet wird dazu routiniert unterdrückt. Massive Propaganda,  False Flag Operations, perseverierte Falschinformationen und die Aktionen folgsamer staatlicher Exekutiven und Gerichten leisten dazu ihre Beiträge. Die Kosten solcher Feldzüge gegen die Bevölkerung muss diese in Form erhöhter Steuern und Preise selbst tragen.

Weil viele Regierende Teil einer Public Private Partnership und Abhängige mafiöser Privatinteressen geworden sind, können solche Schutzgelderpressungen sogar leicht mit öffentlich-rechtlichen Mitteln umgesetzt werden.

 

An der geschwächten Wirtschaftskraft von mafiös beherrschten Regionen erkennt man, dass in diesen etwas unterdrückt wird, was für eine prosperierende Volkswirtschaft unerlässlich ist. Es ist die schöpferische Vielfalt freier Menschen. Sie hat in kontrollierten, totalitär beherrschten Gesellschaften keine Chance.

Gehorsam ist die dümmste Art menschlichen Engagements und wo Angst herrscht, hält sich das kleine Flämmchen der Kreativität nur im Widerstand.

 

In der Krise  liegt bekanntlich die Chance für neue Formen sozialen und kulturellen Wachstums.

Die Ergebnisse der laufenden Auseinandersetzungen sind -wie alles was lebt- nicht kalkulierbar. Es ist deshalb gut,  neugierig und offen zu bleiben und viel zu lernen. Das wird gebraucht, um zur richtigen Zeit das Richtige tun zu können. Auch gute Geschichten sind wichtig, um andere Menschen für etwas Neues zu gewinnen. Hoffentlich schaffen wir es, die vielen kleinen Flämmchen der schöpferischen Kraft in uns ein wenig anzufachen.

 

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn die mit den Privatjets Ihnen das Osterfeuer vermiesen wollen.

 

Frohe Ostern

 

Wolfgang Wodarg


Staatliche Maßnahmen und Schutzrechte der Betroffenen in der Corona-Krise     Wolfgang Wodarg 9.9.2020

Die staatlichen Eingriffe, nicht aber die Geltendmachung der Freiheitsrechte

bedürfen der Rechtfertigung.
Hans-Jürgen Papier

A. Allgemeine Rahmenbedingungen:

  1. Auch in einer nach §5 IFSG vom Bundestag festgestellten „epidemiologischen Lage nationaler Tragweite“ bleiben die Gesundheitsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte und Länder die für die Umsetzung der Maßnahmen „zuständige Gesundheitsbehörde“ nach dem IFSG.
  2. Die nach Landesrecht zuständige Gesundheitsbehörde kann mit Bezug auf die Regelungen/Verordnungen der Bundesregierung/Bundesbehörden im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten medizinische Untersuchungen und ggf. weitere Maßnahmen anordnen.
  3. Wenn in die persönliche, körperliche oder seelische Unversehrtheit eingegriffen wird, bedarf es in jedem Einzelfall einer Indikation.
  4. Die Beweislast für die Notwendigkeit der Maßnahmen liegt bei der anordnenden Stelle.
  5. Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürfen kurzfristig einer richterlichen Entscheidung  (z.B. Psych. KG)
  6. Die zuständige Gesundheitsbehörde muss ggf. nachweisen, dass die beabsichtigten Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Betroffenen zum Schutze der öffentlichen Gesundheit notwendig sind und dass die Schutzziele nicht auf schonendere Weise erreicht werden können.

B. Medizinrechtliche Rahmenbedingungen
Bei medizinischen Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzes handelt sich um diagnostische Eingriffe. Sie sind rechtlich „Ausübung der Heilkunde“.

  1. Ein Abstrich im Nasen-Rachenraum zum Ausschluss einer Infektion ist Ausübung der Heilkunde.
  2. Die Anordnung zum Tragen einer Maske zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
  3. Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen/Isolation zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründende freiheitsentziehende Maßnahme.
  4. Die Anordnung zur Bestimmung eines Immunitätsstatus ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
  5. Eine Impfung ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
  6. Eine gentechnische Intervention ist ein im Einzelfall(!) zu begründender hochriskanter Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
  7. Die dabei erhobenen Angaben und Befunde unterliegen den Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen/beruflichen Schweigepflicht

C. Rechtslage nach Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers durch den Bundestag vom 27.3.2020
§5a IFSG (neu)
(1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:
1. Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern,
3. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,
4. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und
5. Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.


Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn
1. die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und
2. der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.

Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weiteren Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten nach Absatz 1 Satz 2 zu gestatten.

D. Bemerkungen zur neuen Rechtslage

  1. Wenn es sich um diagnostische, therapeutische oder präventive Eingriffe handelt, die mit dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) begründet werden, dürfen sie in Zeiten ohne festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur in der Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten  durchgeführt werden.
  2. Verantwortliche Ärztinnen und Ärzte können auch sonst die Durchführung an geeignete medizinische Hilfskräfte delegieren. Sie bleiben jedoch gegenüber den Untersuchten rechtlich und  medizinisch verantwortlich und haften für ihre Entscheidungen ggf. zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich.
  3. Außer einer in Notlagen entlastenden Delegationsregel ändern die §§ 5 und 5a IFSG daran nichts.
  4. Die Untersuchten oder ihre Erziehungsberechtigten müssen auch bei angeordneten Untersuchungen ihre informierte Zustimmung geben und verweigern können.
  5. Maßnahmen nach dem IFSG sind Verwaltungsakte.
  6. Die anordnende Behörde kann mit oder ohne „Notlage“ zur Durchführung der Maßnahmen geeignete Kräfte ermächtigen/beauftragen/beleihen.
  7. Die anordnende Behörde bleibt gegenüber der zu untersuchenden Person vollumfänglich verantwortlich.

E. Informationsrechte der zur Duldung einer Maßnahme angewiesenen Person 
Folgende Fragen z.B. müssen beantwortet werden:

  1. Fragen nach dem Zweck (der Indikation s.u.) der vorgesehenen Untersuchung/Maßnahme
  2. Fragen den Komplikationsmöglichkeiten,
  3. Fragen nach der Qualifikation der Durchführenden
  4. Fragen nach den Umständen und Zuständigkeiten für deren Feststellung
  5. Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der ärztlich Verantwortlichen,
  6. Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der anordnenden Behörde,
  7. Fragen nach dem Verbleib des Untersuchungsmaterials
  8. Fragen nach den konkreten Maßnahmen des Patientendatenschutzes (Verantwortlichkeiten, Ort der Speicherung, Kontrollen)

F. Widerspruchs- und Klagerechte

  • Gegen einen Verwaltungsakt können Betroffene oder ihre Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten Widerspruch einlegen und ggf. klagen.
  • Sie haben Anspruch auf Rechtsmittelbelehrung in angemessener Form.

G. Medizinische Bewertungen

  1. Der PCR-Test kann weder eine Infektion noch eine Ansteckungsfähigkeit nachweisen.
  2. Es ist neu und unsinnig, dass Personen mit positivem PCR-Test, bei denen keine Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen oder gar deren ebenfalls symptomlose Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Sie sind nicht ansteckungsverdächtig.
  3. Ein Laborbefund, der keine Infektiosität nachweisen kann, begründet bei Symptomlosen keine seuchenhygienischen Auflagen oder Maßnahmen.
  4. Der enge Kontakt mit potentiell gefährlichen infektiösen Kranken begründet die Teilnahme an Umgebungsuntersuchungen nur, wenn es sich nicht um saisonalen Infektionskrankheiten handelt.
  5. Das Auftreten saisonaler Atemwegserkrankungen ist durch staatlich eingreifende seuchenhygienische Maßnahmen nicht sinnvoll zu bekämpfen, sondern erfordert öffentliche Informationen und den lediglich vorübergehenden Schutz besonders Gefährdeter.
  6. Selbst bei einer "Impfpflicht" bedarf es schon wegen möglicher Kontraindikationen einer individuellen Aufklärung und eines informed consent.

H. Zur Grenze zwischen medizinisch und nicht medizinisch begründeter Untersuchung/Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Anwendung von Gesichtserkennung, Temperaturscannern oder sonstigen Maßnahmen zur Feststellung veränderlicher oder unveränderlicher körperlicher, seelischer oder funktioneller Eigenheiten (Größe, Gewicht, Augen-, Haut- oder Haarfarbe, körperlicher, genetischer, psychischer oder funktioneller Merkmale, Zustände oder Muster) ist keine typisch medizinische Diagnostik, sondern fällt in den Bereich der Erhebung biometrischer Daten und unterliegt den entsprechenden Datenschutz- und Antidiskriminierungsregelungen.
Im Unterschied dazu unterliegen Daten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde, die zum Zwecke der Erkennung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten erhoben werden zusätzlich einer beruflichen/ ärztlichen Schweigepflicht.

I. zur "Indikation" von Maßnahmen (nach H. Raspe et al.)
„Indikationen ordnen einem festgestellten Krankheitszustand eine erprobte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zu, die – evidenzbasiert – als geeignet gilt, bei diesem Zustand ein ‚klinisch relevantes‘ präventives, diagnostisches, kuratives, rehabilitatives oder palliatives Ziel zu erreichen [3] und dabei voraussichtlich mehr Nutzen als Schaden zu stiften.
Wir verstehen die klinische einzelfallbezogene Indikationsstellung als Ergebnis einer exklusiv professionellen Arbeit. Erfolgt sie lege artis, beinhaltet die Indikation eine fachlich wie auch rechtlich belastbare Begründung und Rechtfertigung des Behandlungsplans und seiner Methoden.“ 
Raspe, H., Friedrich, D. R., Harney, A., Huster, S., & Schoene-Seifert, B. (2019). Medizinische Behandlungsmethoden: Was macht sie medizinisch notwendig?  doi:10.1055/a-0965-6866

Staatliche Maßnahmen und Schutzrechte der Betroffenen in der Corona-Krise oder der  Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit nach Maßgabe des Art. 1 Abs. 3 GG

Auch in einer nach §5 IFSG vom Bundestag festgestellten „epidemiologischen Lage nationaler Tragweite“ bleiben die Gesundheitsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte und Länder die für die Umsetzung der Maßnahmen „zuständige Gesundheitsbehörde“ nach dem IFSG.
Die nach Landesrecht zuständige Gesundheitsbehörde kann mit Bezug auf die Regelungen/Verordnungen der Bundesregierung/Bundesbehörden im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten medizinische Untersuchungen und ggf. weitere Maßnahmen anordnen.
Wenn in die persönliche körperliche oder seelische Unversehrtheit eingegriffen wird, bedarf es in jedem Einzelfall einer Indikation.
Die Beweislast für die Notwendigkeit der Maßnahmen liegt bei der anordnenden Stelle.
Freiheitsberaubende Maßnahmen bedürfen kurzfristig einer richterlichen Entscheidung  (z.B. Psych KG)
Die zuständige Gesundheitsbehörde muss ggf. nachweisen, dass die beabsichtigten Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Betroffenen zum Schutze der öffentlichen Gesundheit notwendig sind und dass die Schutzziele nicht auf schonendere Weise erreicht werden können.

Bei medizinischen Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzes handelt sich um diagnostische Eingriffe.
Sie sind rechtlich „Ausübung der Heilkunde“.
Ein Abstrich im Nasen-Rachenraum zum Ausschluss einer Infektion ist Ausübung der Heilkunde.
Die Anordnung zum Tragen einer Maske zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen zur Vermeidung/Minderung eines Infektionsrisikos ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in persönliche Freiheitsrechte.
Die Anordnung zur Bestimmung eines Immunitätsstatus ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Eine Impfung ist ein im Einzelfall(!) zu begründender Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Eine gentechnische Intervention ist ein im Einzelfall(!) zu begründender hochriskanter Eingriff in die körperlich-seelische Unversehrtheit.
Die dabei erhobenen Angaben und Befunde unterliegen den Datenschutzbestimmungen und der ärztlichen/beruflichen Schweigepflicht

Mit der Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers durch den Bundestag am 25.3.2020 wurden zahlreiche sehr strittige Infektionsschutzmaßnahmen gültig

§5a IFSG (neu)
(1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:
1. Altenpflegerinnen und Altenpflegern,
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern,
3. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,
4. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und
5. Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn
1. die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und
2. der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.

Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weiteren Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten nach Absatz 1 Satz 2 zu gestatten.


Wenn es sich um diagnostische, therapeutische oder präventive Eingriffe handelt, die mit dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) begründet werden, dürfen sie in Zeiten ohne festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur in der Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten  durchgeführt werden.
Verantwortliche Ärztinnen und Ärzte können auch sonst die Durchführung an geeignete medizinische Hilfskräfte delegieren.
Sie bleiben jedoch gegenüber den Untersuchten rechtlich und medizinisch verantwortlich und haften für ihre Entscheidungen ggf. zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich.
Außer einer durch eine Notlage  entsprechend begründeten Verzögerung ändern die §§5 und 5a daran nichts.
 
Die Untersuchten oder ihre Erziehungsberechtigten müssen auch bei angeordneten Untersuchungen ihre informierte Zustimmung geben und verweigern können.
Maßnahmen nach dem IFSG sind Verwaltungsakte.
Die anordnende Behörde kann mit oder ohne „Notlage“ zur Durchführung der Maßnahmen geeignete Kräfte ermächtigen/beauftragen/beleihen.
Die anordnende Behörde bleibt gegenüber der zu untersuchenden Person vollumfänglich verantwortlich.
Die zur Duldung der Untersuchung angewiesene Person hat umfangreiche Informationsrechte.
Folgende Fragen z.B. müssen beantwortet werden:
* Fragen nach dem Zweck (der Indikation) der vorgesehenen Untersuchung,
* Fragen den Komplikationsmöglichkeiten,
* Fragen nach der Qualifikation der Durchführenden
* Fragen nach den Umständen und Zuständigkeiten für deren Feststellung
* Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der ärztlich Verantwortlichen,
* Fragen nach Namen und Erreichbarkeit der anordnenden Behörde,
* Fragen nach dem Verbleib des Untersuchungsmaterials
* Fragen nach den konkreten Maßnahmen des Patientendatenschutzes (Verantwortlichkeiten, Ort der Speicherung, Kontrollen)
Gegen einen Verwaltungsakt können Betroffene oder ihre Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten Widerspruch einlegen und ggf. klagen.
Sie haben Anspruch auf Rechtsmittelbelehrung in angemessener Form.


Medizinische Bermerkungen:
Es ist neu, dass nicht infizierte oder deren Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.
Ein Laborbefund ohne entsprechende Symptome, der keine Infektiosität nachweisen kann, begründet keine seuchenhygienischen Auflagen oder Maßnahmen.
Der enge Kontakt mit potentiell gefährlichen infektiösen Kranken begründet die Teilnahme an Untersuchungsergebnissen nur, wenn es sich nicht  um saisonalen Erkrankungen handelt.
Das Auftreten  saisonaler Atemwegserkrankungen ist durch staatlich eingreifende seuchenhygienische Maßnahmen nicht sinnvoll zu bekämpfen sondern erfordert öffentliche Information und den lediglich vorübergehenden Schutz besonders Gefährdeter.

Die Grenze zwischen medizinisch und nicht medizinisch begründeter Untersuchung/Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Anwendung von Gesichtserkennung, Temperaturscannern oder sonstigen Maßnahmen zur Erhebungen veränderlicher oder unveränderlicher körperlicher, seelischer oder funktioneller Eigenheiten (Größe, Gewicht, Augen-, Haut- oder Haarfarbe, körperliche genetischer, psychischer oder funktioneller Merkmale oder Muster) ist keine typisch medizinische Diagnostik sondern fällt in den Bereich der Erhebung biometrischer Daten und unterliegt den entsprechenden Datenschutz- und Antidiskriminierungsregelungen.

Im Unterschied dazu unterliegen Daten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde, die zum Zwecke der Erkennung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten erhoben werden zusätzlich einer beruflichen/ ärztlichen Schweigepflicht.

Definitionen:
„Indikationen ordnen einem festgestellten Krankheitszustand eine erprobte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zu, die – evidenzbasiert – als geeignet gilt, bei diesem Zustand ein ‚klinisch relevantes‘ präventives, diagnostisches, kuratives, rehabilitatives oder palliatives Ziel zu erreichen [3] und dabei voraussichtlich mehr Nutzen als Schaden zu stiften.

Wir verstehen die klinische einzelfallbezogene Indikationsstellung als Ergebnis einer exklusiv professionellen Arbeit. Erfolgt sie lege artis, beinhaltet die Indikation eine fachlich wie auch rechtlich belastbare Begründung und Rechtfertigung des Behandlungsplans und seiner Methoden.“ 

Quelle:
Raspe, H., Friedrich, D. R., Harney, A., Huster, S., & Schoene-Seifert, B. (2019). Medizinische Behandlungsmethoden: Was macht sie medizinisch notwendig?  doi:10.1055/a-0965-6866


Berlin, den 17.6.2020

Das nebenstehende Interview mit dem Bundesgesundheitsminister läßt Hoffnung aufkeimen, dass sich die Bundesregierung nicht weiter mit statistischer Ignoranz blamieren will. Bei den derzeitig wöchentlich über 300000 Tests werden bei einer Falsch-Positiv-Rate von 2% selbst ohne jede Infektion über 6000 "Fälle" gemeldet, die keine sind. Die Einschränkungen deswegen trotzdem bis zur nächsten Grippesaison zu verlängern, wäre eine Übermaßentscheidung.


Meine Stellungnahme zu den ablehnenden Bescheiden des BVerfG:

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich auf das höherrangige Gut des Gesundheitsschutzes.
Es geht davon aus, dass eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit derzeit gegeben ist.
Es relativiert seine Entscheidung dadurch, dass es eine laufende Überprüfung dieser Voraussetzung fordert. Die seine Ablehnung der Eilanträge begründende Expertise ist jedoch lediglich die eines weisungsabhängigen Amtes der beklagten Bundesregierung (RKI).
Das Bundesverfassungsgericht ist deshalb aufgerufen, sich um eine Expertise zu bemühen, bei der keine Interessenskonflikte die wissenschaftliche Aussage beeinträchtigen können.

Eine Anrufung des EMRG in Straßburg erscheint berechtigt. Auch dort sollte man sich der Vordringlichkeit einer Entscheidung bewußt sein. (10.4.2020)


Endlich eine wirkliche Initiative

für den Rechtsstaat
Eine Gruppe von Anwälten macht sich größte Sorgen um unseren Rechtsstaat. Sie sehen sich daher dringend verpflichtet, auf die grobe Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen hinzuweisen und die Politik sowie die Gerichte zur Besinnung auf die Rechte und Werte unseres Grundgesetzes aufzufordern. Hier ihr TEXT.


Regierungen und Justiz auf dünnem Eis

Bei einer erneuten Demonstration für unsere grundgesetzlich garantierten Freiheiten in Stuttgart habe ich versucht klarzumachen, dass Regierung und Justiz sich bei einer Rechtsgüterabwägung zwischen persönlichen Freiheiten und Gesundheitsschutz nicht auf eine ausserordentliche gesundheitliche Gefahr berufen können. Sehen Sie das Video mit meiner Stuttgarter Rede.

Alleinige Grundlage aller amtlichen und bisherigen Risikoabschätzungen sind positive PCR-Tests. Diese Tests werden in aller Welt in über 300 Variationen mit "Notfallzulassungen" ohne amtliche Validierungern für Milliarden $ oder € verkauft und verwendet. Sie sagen weder etwas aus über ein Erkrankungsrisiko noch über Ansteckungsgefahren. Sie sind auch positiv bei SARS-Viren, mit denen wir Menschen in aller Welt und auch viele Tiere schon über 15 Jahre vertraut sind und die auch bisher keine Gefahr begründet haben. Die Welt fällt auf einen Schwindel rein! Das ist peinlich.

Es wird aber kriminell und bekommt ein anderes Gewicht, wenn solche Testerei eingesetzt wird, um die von uns anvertraute Macht zu missbrauchen und uns mit Immunitätsnachweisen zu sogenannten Impfungen zu zwingen, die in Wirklichkeit bisher verbotene Genmanipulationen sind.

Schon der Lockdown tötet inzwischen (s.u.), vernichtet längst Existenzen und beraubt uns unserer Grundrechte. Die Gerichte sind aufgerufen, sich nicht nur auf parteiliche Daten der Täter zu verlassen, sondern nach Wahrheit zu suchen, um unsere Grundrechte zu schützen.

Dr. Wolfgang Wodarg, 16.5.2020


"Die Bundesnotbremse ist nicht zustandegekommen"

26.4.2021 Die explizite Zustimmung des Bundesrates ist nach der Verfassung zwingend erforderlich.

Der Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität Berlin, Holger Grefrath, zeigt aus juristischer Perspektive überzeugend auf, dass die Unterscheidung zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetz im Falle des 4. IfSG-Änderungsgesetzes missachtet wurde. Das Gesetz sei deshalb nicht zustande gekommen. Somit wäre erst einmal nicht das Verfassungsgericht gefragt, sondern der Bundespräsident, der als Hüter der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen dieses gefährliche Unrecht nicht unterzeichnen dürfte. Medizinisch-sachlich sind die Argumente für das Gesetz ohnehin völlig unhaltbar.

Erschienen ist die ausführliche rein rechtliche Bewertung im "Verfassungsblog"  und hier zu lesen.


Die Grundrechte sind jetzt

wichtiger als Partei-Ideologien

18.11.2020 Der Deutsche Bundestag hat sich heute mit Mehrheit für die Fortsetzung der nicht mit einer Krankheit begründbaren Notlage unserer Bevölkerung entschieden. Friedlicher und demo-kratischer Protest gegen Zwangsmaßnahmen, Willkür und Ermächtigungsgesetze ist weiterhin wichtig. Eine inhaltliche fraktionsübergreifende Opposition im Bundestag hat die Möglichkeit, unverzüglich eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.


Download
AG Weimar - Beschluss - 11-01-2021 - 6_O
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Amtgericht Weimar : Kontaktverbot verfassungswidrig

21.1.2021  Heute erreichte mich ein Urteil des Amtsgerichtes Weimar, in dem ein Mann freigesprochen wird, der wegen eines Verstoßes gegen eine Thüringer IFSG Verordnung einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Er hatte auf einem Hinterhof mit acht Personen aus sieben Haushalten am 24.4.2020 Geburtstag gefeiert.

Es ist das Urteil eines Amtsrichters, der sich die Mühe gemacht hat, aufgrund gründlicher und sehr qualifizierter Recherchen die Angemessenheit und die Verfassungsmäßigkeit des Bußgeldbescheides und der diesem Bescheid zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen zu prüfen.

Die umfangreiche mit hochrangigen wissenschaftlichen Quellen belegte Urteilsbegründung hat es in sich. Sie widerlegt alle vom Gesetzgeber genannten Grundlagen der freiheitseinschränkenden Maßnahmen und spricht den mit einem Bußgeld belegten Betroffenen frei.

Ob das Urteil unangefochten rechtswirksam wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Weimarer Amtsrichter hat sich um den Rechtsstaat Deutschland verdient gemacht.

Die Urteilsbegründung schließt mit den Worten:

"Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle,
die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den
Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund
genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu
kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen
finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort
„unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur
anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik
des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist),
handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen
Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den
Staat und für die Länder des Globalen Südens."


Virologin Prof. Dr. Karin Mölling:

Corona ist kein schweres Killervirus! Die Panikmache sei das Problem.

 

Prof. John P.A. Ioannidis, Stanford

Covid-19, has been called a once-in-a-century pandemic. But it may also be a once-in-a-century evidence fiasco. We are making decisions without relyable data.

Update:  Coronavirus disease 2019: the harms of exaggerated information and non-evidence-based measures.”, Eur J Clin Invest. 2020 Mai 19:e13222,

 

John P.A. Johannidis is professor of medicine, of epidemiology and population health, of biomedical data science, and of statistics at Stanford University and co-director of Stanford’s Meta-Research Innovation Center.

 

IQWIG - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) kann eine grippeähnliche Erkrankung (Covid-19) auslösen, die meist mild verläuft. Bei manchen Menschen kann sie aber zu einer Lungenentzündung führen. Nach derzeitigem Wissensstand wird das neuartige Coronavirus wie Erkältungs- und Grippeviren übertragen.

Das IQWIG hat sich noch nicht zur Qualität und Aussagekraft der verwendeten Tests geäussert.

 

Virologe Hendrik Streeck in der FAZ:

In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen (ca. 50.000 Tote) eine Verbindung zu Sars-2.

 

Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe: Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist in seiner Gefährlichkeit mit der bekannten Influenza vergleichbar, die wir sc hon in früheren Jahren hatten. "Corona" ist nicht die Pest, es ist nicht Ebola und sogar Masern sind gefährlicher.

Auch hier noch ein Interview vom 24.3.2020 bei 94.3RS2

Der Kaiser ist nackt, sucht aber noch nach neuen Kleidern

18.06.2020 Selbst der Regierung scheint inzwischen klargeworden zu sein, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr besteht. Mit der Feststellung des Nichtmehrbestehens der epidemischen Lage würden allerdings Freiheitseinschränkungen sofort außer Kraft treten.

Den Ausnahmezustand möchten einige aber offenbar gerne bis zur nächsten Grippesaison verlängern.

Die von der FDP eingebrachte Lösung: Der Halbsatz, der die automatische Außerkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst - befristet bis zum 30.09.2020 - aufgehoben! 

Im Bundestag ist man sich anscheinend einig, das teure Geschäft mit der Angst noch ein wenig zu verlängern. Also weiter mit Vermarktungshilfen für fragwürdige Produkte wie Tests, Masken, Desinfektionmittel, "Impfstoff", Corona-Apps, u.v.a.m.

Ob die Gerichte das auch mitmachen?

 

Im Klartext: (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf)

Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.

ENTWARNUNG

Weniger schwere Atemwegserkrankungen auch in den Kliniken

Die milde Grippewelle incl. Covid-19 ist vorbei -auch in den Kliniken weniger Fälle als in den Vorjahren.

Bessere Überprüfung der Anwendung von Chloroquin und weiteren Medikamenten zur Behandlung oder Prophylaxe von Covid-19 erforderlich!

14.4.2020


Ein junger Arzt auf einer Intensivstation (ICU) in New York machte eine wichtige Beobachtung.  Er erlebte mehrere Patienten, die zwar keine typischen Symptome einer Lungenentzündung zeigten, aber dennoch extrem kurzatmig und zyanotisch (blaue Haut) waren. "Es waren keine Covid-19-Patienten, sie sahen aus wie Passagiere eines Flugzeugs in großer Höhe, das Druck verliert.“

 

Beatmungsplätze, Intensivtherapie und experimentelle Medikation für SARS-CoV-19 Infizierte sind in. Nicht nur für multimorbide alte Menschen mit positivem SARS-CoV-2 Test bestehen hohe Risiken für Fehlbehandlungen. (siehe oben unter "Ärzliches und Wissenschaftliches")

Es kann sehr wohl sein, dass die Viren weniger gefährlich sind als so manche überstürzte Behandlung. Ausserdem gibt es inzwischen über 500 klinische Studie im Zuzsammenhang mit Covid-19. Auch dort besteht starker Zeitdruck und das führt leicht zu vermehrten Risiken bei den Behandelten. Der folgende seit langem bekannte Sachverhalt wird bei fast einem Drittel der 91 registierten Studien mit Hydroxychloroquin nicht beachtet:
Es ist bekannt, dass u.a. Chloroquin und weitere Medikamente die Funktion der Erythrozyten bei einem  Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel (G6PD-Mangel/ Favismus) schädigen.  Dieses ist der weltweit häufigste Enzymdefekt. Der Defekt ist erblich und Männer sind deutlich stärker gefährdet. Die meisten Träger dieses Gendefekts finden sich in Ländern, in denen Malaria endemisch ist oder war. Daher sind auch Menschen mit Vorfahren aus solchen Regionen gefährdet unter Hämolyse, Sauerstoffmangel und Dyspnoe zu leiden, wenn sie Chloroquin-Derivate oder hohe Dosen von Vitamin C intravenös erhalten. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Effekt in Ländern mit einer höheren Prävalenz von G6PD-Mangel/Favismus und in Regionen mit vielen Migranten aus diesen Ländern häufiger auftritt. Spielt dieser Faktor in Mittelmeerländern, in China (2-20%) je nach Herkunft oder Region,- in Africa 20-30%!)  oder in New York (?? %) vielleicht eine Rolle? 

Wie in Hamburg sollten alle angeblichen Covid-19 Todesfälle gründlich untersucht werden, damit Risiken und Fehlbehandlungen vermieden werden können.  (aktuellere Version in englisch s.o.)


Die pathologische und pharmakologische Untersuchung der mit Covid-19 Diagnose Verstorbenen muss schnell ausgeweitet werden.

Inzwischen folgt man dem Hamburger Beispiel auch in anderen Ländern. Sehr gespannt bin ich, ob dabei auch eine Rolle spielt,  mit welchen Medikamenten Covid-19 behandelt wurde. Es gibt derzeit keine für die Indikation Covid-19 zugelassenen Medikamente. Um so wichtiger erscheint es, mögliche schädliche Nebenwirkungen der riskanten laufenden  Großversuche schnell zu erkennen.

Das gilt nicht nur für Chloroquinderivate (siehe oben) sondern auch für antivirale Medikamente, die schon früher sehr bedenkliche und tödliche Nebenwirkungen gezeigt haben.



Drosten - Test falsch positiv

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle: Meldung vom 7.4.2020

Nachdem die Testung aller Kontaktpersonen auf einer Station des Pflegeheims im Wohnpark Zippendorf am Sonnabend keinen weiteren Infektionsfall ergeben hatte, konnte am Dienstag auch der eigentliche Verdachtsfall einer Covid19-Erkankung bei einem 84-jährigen Pflegeheimbewohner ausgeräumt werden.

Der Mann, der deutliche Krankheitssymptome gezeigt hatte, war am Freitag zunächst positiv getestet worden. Am Dienstag konnte die Covid19-Erkrankung mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Der 84-Jährige hatte sich vielmehr mit einer älteren und harmlosen Variante des Coronavirus infiziert, was auch ein Folgetest bestätigte.

 

Die Spezifität und damit die Aussagekraft des Drosten - Tests wird immer fragwürdiger.

Ich fordere das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte auf, die verwendeten Test so lange zu verbieten, bis ihre Validität amtlich bestätigt wurde.

Wie kann ein Test, der die SARS-Viren bei Fledermäusen, Hunden, Tigern, Löwen, Ziegen, Kaninchen, Hauskatzen, (Papaya?) und Menschen nachweist, die sich seit vielen Jahren weltweit verändern und verbreiten, für den Nachweis eines angeblich erst vier Monate alten SARS-CoV-2 spezifisch genannt werden?

Der Präsident von Tansania hat den Test getestet - unsere Kanzlerin ist noch nicht so weit.

Wenn Ihnen wegen des Testergebnisses Nachteile entstehen und Sie einen Rechtsschutz haben, so sollten Sie das anfechten! Richter können logisch denken. Lassen Sie Ihre Katze testen ;-)

Mehr Covid-19 Tote aber nicht mehr Tote.

Hier eine Darstellung von Daten aus dem Statistischen Bundesamt. Sie hinken etwas hinterher, zeigen aber, dass bei weiterhin unauffälliger Gesamtmortalität viele Todesfälle Covid-19 zugeschrieben wurden.

Welche Viren alten Menschen im Tod begegnen bleibt offen.

 

 

Vorher war hier eine irreführende Darstellung mit der Covid-19 Fall-Kurve (unten) zu sehen. (Entschuldigung)


Spahn und Drosten wollen eine Corona-Tracking APP.

Ein weiterer falscher Schritt in den Überwachungsstaat!

Der derzeitige Gesundheitsminister Spahn handelt, als wäre er immer noch Lobbyist der datenhungrigen Pharmamanager. Und die freuen sich, wie man auf einem Insider-Treffen sehen kann.


Hier erfahren Sie mehr über die "Pandemie" in Spanien

Auch in Spanien versucht die Regierung durch vermehrtes Testen die "Pandemie" mit aktiver Unterstützung durch die Staatsmedien zu verlängern. Bei einem Interview mit einem Arzt einer großen Klinik in Madrid ist dieser Versuch allerdings gescheitert. Das Interview könnte das Verständnis der Situation nicht nur in Spanien sehr erhellen, aber den Wahrheitsgeghalt der Aussagen des Arztes oder mögliche politische Motive kann ich nicht überprüfen.


Corona weniger belastend als andere Viren, sie werden deshalb gar nicht erwähnt.

 "Aus sozio-ökonomischer Sicht vernachlässigt die Ausrichtung der Ressourcen des öffentlichen Gesundheitswesens nur auf das Influenzavirus jedoch die erhebliche Krankheitslast in der Bevölkerung, die durch andere Atemwegsviren verursacht wird. Aus unseren Ergebnissen schließen wir, dass RSV und hMPV eine Krankheitsbelastung darstellen, die sich gut mit der des Influenzavirus vergleichen lässt, und daher in der Primärversorgung mehr Aufmerksamkeit erhalten sollte, z.B. durch die Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsansätzen wie Impfstoffen.

(untere  blaue Kurve: Coronaviren) Quelle: doi: 10.1016/j.cmi.2020.03.023 [Epub ahead of print]


Hier ein kleiner Ausschnitt aus dem ZDF Frontal 21 Facebook-Chat vom 10.03.2020 in YouTube bei uncutnews.ch



25.8.20 Eine Zusammenfassung zum Drosten Test im aktuellen Video von Samuel Eckert zeigt erneut:

Wenn es den Test nicht gäbe, wäre alles wie immer.

Der Missbrauch ungeeigneter Tests und die stillschweigende Hinnahme verantwortungsloser Scheindiagnostik haben Tausende von Menschen das Leben gekostet, unsere Gesellschaft gespalten, psychische und wirtschaftliche Not verursacht und die Glaubwürdigkeit von Politik und Medien nachhaltig geschwächt. Wir haben viel aufzuarbeiten!

Obenstehend eine Übersicht der Schweizer Gesundheitsbehörde BAG aus ihrem Situationsbericht zur epidemiologischen Lage aus der 27. Kalenderwoche. Hier wird deutlich, wie wesentlich die Anzahl der durchgeführten Tests zur Beurteilung der "Fallzahlen" ist. Zur Erinnerung:

"Fallzahlen" sind in der offiziellen Covid-19 Statistik nicht Infektionen oder gar Erkrankungen, sondern nur die Zahl der positiven Testergebnisse. Das sind die hier grüngefärbten Säulenteile.

Das RKI versteckt solche wichtigen Daten an schwer auffindbarer Stelle.

Warum nicht so verständlich und übersichtlich wie die Schweizer Kollegen?

Viele "Positive", aber alle gesund

Was passieren kann, wenn ein Test falsch positive Ergebnisse hat - ein Bericht aus Sachsen:

"Eine Lehrerin wurde positiv getestet, nachdem sie bei ihrem Arzt war, der ebenfalls positiv getestet wurde und ihr vom Ergebnis berichtete. Daraufhin wurden 3 der 7 soeben mühselig in den Schulbetrieb zurückgeführten Klassen erstmal wieder in Quarantäne geschickt und getestet. Von diesen 50 Schülern waren etwa 16 positiv. Damit begann dann der absolute Wahnsinn. Weitere Tests folgen, ganze Schule geschlossen, alle öffentlichen Einrichtungen und Kitas gestestet, etc. Ganze Gemeinde im Alarmmodus. Eines bleibt allerdings aus: eine Erkrankung auch nur eines dieser vielen Getesteten."

BMJ Artikel über intransparente Antikörper-Tests.

Zitat aus dem Artikel wurde übersetzt. (Hervorhebung WW):

Diese Angelegenheit kam ans Licht, als ein Pre-Print-Papier zur Bewertung von neun verschiedenen Antikörpertests für Covid-19 veröffentlicht wurde, wobei die Namen der Tests anonymisiert wurden. In dem Papier wurde berichtet, dass keines der Geräte angemessen war, wobei die Sensitivität zwischen 55 und 70% und die Spezifität zwischen 95 und 100% lag. Dies stand im Widerspruch zu dem von der Arzneimittelzulassungsbehörde angestrebten Spezifitätsziel von 98%, das hoch ist, da das Risiko falsch positiver Ergebnisse hoch ist, wenn diese Tests zur Lockerung der Sperre eingesetzt werden.

In der Studie, die vom National Covid Testing Scientific Advisory Panel durchgeführt wurde, hieß es: "Einzelne Hersteller haben der Freigabe von Daten auf Geräteebene nicht zugestimmt, so dass die Gerätenamen anonymisiert werden".


Offener Brief von Ärzten und Gesundheitsfachleuten an alle Behörden in Belgien und alle belgischen Medien

Unterschrieben von 358 Ärzten, 1.271 Gesundheitsfachkräften und 8.092 Bürgern (18.9.2020)

Mehr Sterbefälle in Deutschland im Lockdown

Nach unterdurchschnittlichen Sterbefallzahlen in der Grippesaison 2019/2020 kam es während der 13. bis 16. Kalenderwoche zu einer überdurchschnittlich  deutlichen Vermehrung von Todesfällen: "Seit der letzten Märzwoche liegen die Zahlen allerdings über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. ...In der 16. Kalenderwoche (13. bis 19. April 2020) sind die Sterbefallzahlen im Vergleich zur Vorwoche zwar wieder deutlich gefallen – sie liegen jedoch noch immer über dem Durchschnitt der Vorjahre."  In dieser Zeit gab es keine vermehrten Atemwegserkrankungen. (Hier der Bericht)

 

Fehlentscheidungen führen in vielen Ländern zu mehr Opfern als ein Virus! 

  • Es wird mit nichtssagenden Tests Angst und Panik erzeugt.
  • Gefährliche Medikamente werden unkontrolliert ausprobiert.
  • Wegen der Fixierung auf Covid-19 werden andere Leiden ignoriert und das Falsche behandelt.
  • Notwendige Behandlungen werden erschwert oder verhindert.
  • Wirtschaftlicher Ruin und seelische Depression werden sehenden Auges erzeugt.
  • Wir werden durch Immunitätsnachweise zur Impfung erpresst.
  • Die vorbereiteten RNA-"Impfungen" würden uns genetisch verändern und zu GMOs machen.
  • Eine solcher Eingriff wäre grob fahrlässig - das ist keine Impfung!

Ich fordere Normenkontrollen der Covid-19 Gesetze durch die VerfG und ggf. durch den ECHR.

z.B. eine überparteiliche Initiative von 178 der 709 MdB könnte das jederzeit einleiten!

 


1.3.2020 Corona-Hype:

Without PCR-Tests there would be no reason for special alarms.

We are currently not measuring the incidence of coronavirus diseases, but the activity of the specialists searching for them.

 

by Wolfgang Wodarg

The corona hype is not based on any extraordinary public health danger. However, it causes considerable damage to our freedom and personal rights through frivolous and unjustified quarantine measures and restrictions. The images in the media are frightening and the traffic in China's cities seems to be regulated by the clinical thermometer.

Evidence based epidemiological assessment is drowning in the mainstream of fear mongers in labs, media and ministries.

The carnival in Venice was cancelled after an elderly dying hospital patient was tested positive. When a handful of people in Northern Italy also were tested positive, Austria immediately closed the Brenner Pass temporarily.
Due to a suspected case of coronavirus, more than 1000 people were not allowed to leave their hotel in Tenerife. On the cruise ship Diamond Princess 3700 passengers could not disembark., Congresses and touristic events are cancelled, economies suffer and schools in Italy have an extra holyday.

At the beginning of February, 126 people from Wuhan were brought to Germany by plane and remained there in quarantine two weeks in perfect health. Corona viruses were detected in two of the healthy individuals.
We have experienced similar alarmist actions by virologists in the last two decades. WHO's "swine flu pandemic" was in fact one of the mildest flu waves in history and it is not only migratory birds that are still waiting for "birds flu". Many institutions that are now again alerting us to the need for caution have let us down and failed us on several occasions. Far too often, they are institutionally corrupted by secondary interests from business and/or politics.

If we do not want to chase frivolous panic messages, but rather to responsibly assess the risk of a spreading infection, we must use solid epidemiological methodology. This includes looking at the "normal", the baseline, before you can speak of anything exceptional.
Until now, hardly anyone has paid attention to corona viruses. For example, in the annual reports of the Robert-Koch-Institute (RKI) they are only marginally mentioned because there was SARS in China in 2002 and because since 2012 some transmissions from dromedaries to humans have been observed in Arabia (MERS). There is nothing about a regularly recurring presence of corona viruses in dogs, cats, pigs, mice, bats and in humans, even in Germany. 
However, children's hospitals are usually well aware, that a considerable proportion of the often severe viral pneumonia is also regularly caused or accompanied by corona viruses worldwide.
 
In view of the well-known fact that in every "flu wave" 7-15% of acute respiratory illnesses (ARI) are coming along with coronaviruses, the case numbers that are now continuously added up are still completely within the normal range.
About one per thousand infected are expected to die during flu seasons. By selective application of PCR-tests - for example, only in clinics and medical outpatient clinics - this rate can easily be pushed up to frightening levels, because those, who need help there are usually worse off than those, who are recovering at home. The role of such s selection bias seems to be neglected in China and elsewhere.

Since the turn of the year, the focus of the public, of science and of health authorities has suddenly narrowed to some kind of blindness. Some doctors in Wuhan (12 million inhabitants) succeeded in attracting worldwide attention with initially less than 50 cases and some deaths in their clinic, in which they had identified corona viruses as the pathogen. 
The colourful maps that are now being shown to us on paper or screens are impressive, but they usually have less to do with disease than with the activity of skilled virologists and crowds of sensationalist reporters.

We are currently not measuring the incidence of coronavirus diseases, but the activity of the specialists searching for them.

Wherever such the new tests are carried out - there are about 9000 tests per week available in 38 laboratories throughout Europe on 13 February 2020 – there are at least single cases detected and every case becomes a self-sustaining media event. The fact alone, that the discovery of a coronavirus infection is accompanied by a particularly intensive search in its vicinity explains many regional clusters.

The horror reports from Wuhan were something, that virologists all over the world are waiting for. Immediately, the virus strains present in the refrigerators and computers were scanned and compared feverishly with the reported newcomers from Wuhan. A laboratory at the Charitè in Berlin was the first to be allowed to market its in-house tests worldwide. Not as a licenced medical product, but as a recommended test by WHO, and not to be used for diagnostic purpose. Prof C. Drosten was interviewed on 23rd of january 2020 and described how the test was established.

He said, that he had heard about a new virus in China from social media on the last days in 2019 and immediately has rememberd his experience with chinese SARS - species from 2003 and after. So he took all those SARS -sequences he reached and constructed some primers. His friend and partner for many years, who had a specialized Lab in Berlin and helbed him do realize a test set,that they sent to Wuhan.. Tey were cooperating with a Partner from China, who confirmed the specific sensitivity of the Charitè-Test for the Wuhan coronavirus. The virus itself was only identified as a digitalized sequence and has never been isolated or proven to be the SARS-CoV-2  pathogene agent in search. Other tests from different places followed soon and rapidely found their market.
However, it is better not to be tested for corona viruses. Even with a slight "flu-like" infection the risk of coronavirus detection would be 7% - 15% . This is, what a prospective monitoring in Scotland (from 2005 to 2013) may teach us. The scope, the possible hits and the significance of the new tests are not jet validated. It would be intersting to have soe tests not only on airports and cruising ships but on german or italian cats, mice or even bats.

If you find some new virus RNA in a Thai cave ore a Wuhan hospital, it takes a long time to map its prevalence in different hosts worldwide.

But if you want to give evidence to a spreading pandemic by using PCR-Tests only, this is what should have been done after a prospective cross sectional protocoll.


So beware of side effects. Nowadays positive PCR tests have tremendous consequences for the everyday life of the patient and his wider environment, as can be seen in all media without effort.

However, the finding itself has no clinical significance. It is just another name for acute respiratory illnesses (ARI), which as every year put 30% to 70% of all people in our countries more or less out of action for a week or two every winter.
According to a prospective ARI-virus monitoring in Scotland from 2005 to 2013, the most common pathogens of acute respiratory diseases were: 1. rhinoviruses, 2. influenza A viruses, 3. influenza B viruses, 4. RS viruses and 5. coronaviruses.
This order changed slightly from year to year. Even with viruses competing for our mucous membrane cells, there is apparently a changing quorum, as we know it from our intestines in the case of microorganisms and from the Bundestag in the case of political groups.

So if there is now to be an increasing number of "proven" coronavirus infections. in China or in Italy: Can anyone say how often such examinations were carried out in previous winters, by whom, for what reason and with which results? When someone claims that something is increasing, he must surely refer to something, that has been observed before.

It can be stunning, when an experienced disease control officer looks at the current turmoil, the panic and the suffering it causes. I'm sure many of those responsible public health officers would probably risk their jobs today, as they did with the "swine flu" back then, if they would follow their experience and oppose the mainstream.

Every winter we have a virus epidemic with thousands of deaths and with millions of infected people even in Germany. And coronaviruses always have their share.
So if the Federal Government wants to do something good, it could learn from epidemiologists in Glasgow and have all clever minds at the RKI observe prospectively (!!!) and watch how the virom of the German population changes from year to year.

 

Some questions for the evaluation of the current findings:

  1. Which prospective, standardised monitoring of acute respiratory diseases with or without fever (ILI, ARI) is used for the epidemiological risk assessment of coronavirus infections observed in Wuhan Italy, South Korea, Iran and elsewhere (baseline).
  2. How do the comparable (!) results of earlier observations differ from those now reported by the WHO? (in China, in Europe, in Italy, in Germany, etc.)
  3. What would we observe this ARI-season if we would ignore the new PCR-testing?
  4. How valid and how comparable are the detection methods used with regard to sensitivity, specificity and pathogenetic or prognostic relevance?
  5. What is the evidence or probability that the observed corona viruses 2019/2020 are more dangerous to public health than previous variants?
  6. If you find them now, how can you proove, they were not there (e.g. in animals) before.
  7. How do you make shure, that a positive tested case is not in the same time suffering/dying from other virus co-infections?
  8. What considerations have been made or taken into account to exclude or minimise sources of bias (sources of error)?

Wir machen auf - zur Diskussion aus rechtlicher Sicht

Vor wenigen Tagen startete eine Unternehmerinitiative den Aufruf „Wir machen auf“. Auf unbestimmte Zeit ist es den meisten Betrieben, Geschäften, Hotels und Gaststätten untersagt, ihren Betrieb zu öffnen. Die damit verbundenen Belastungen sind inzwischen für viele existenzbedrohlich.

Zum Download und zur Diskussion hier eine Darstellung der Rechtslage von RA Beate Bahner.

Guter Vortrag - viele Erläuterungen

Herzlichen Dank an Herrn Dr. med. Gerd Reuther für seinen gut verständlichen Vortrag mit anschaulichen Bildern und Tabellen.

 Beobachtung von Molekülen:  PCR-Test 2

Wenn wir den PCR-Test nicht hätten, würden wir die Zahl der in diesem Jahr Erkrankten (1) und Verstorbenen (2) als Auswirkungen einer mittelstarken saisonalen Grippewelle mit Bedauern zur Kenntnis nehmen und uns auf den Sommer freuen. Aber Politik und Gesundheitsbehörden drohen uns mit positiven SARS-CoV-2-Testergebnissen und begründen mit ihnen unsere Freiheitseinschränkungen. Sogar Arbeitgeber sollen jetzt Tests oder Immunitätsausweise zur Voraussetzung von Beschäftigung fordern dürfen.

Alle Entscheidungen von Politik und Verwaltung hängen an der Aussagekraft des PCR-Tests!

Jeder der Verantwortung für diese Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder Justiz trägt, muss sich deshalb mit der Aussagekraft der benutzten Tests gründlich auseinandersetzen. Denn sie können sich nicht auf eine amtliche Zulassung der Tests berufen, da keiner der Tests amtlich zugelassen ist.

Die amerikanische Gesundheitsbehörde, das Center for Disease Control (CDC), hat einige international verwendete Virus-Suchtests (PCR-Tests) und auch den in Deutschland hauptsächlich genutzten Test von

Drosten, Landt et al. geprüft und zur Einschränkung der Aussagefähigkeit dieser Tests festgestellt (3):

 

Da die Prävalenz von Covid-19 unter den Getesteten in Deutschland nie über 10% lag und sich zuletzt trotz krampfhaft gesteigerter Suche bei 1,7% einpendelte, ist es also sehr wahrscheinlich, dass ein großer Anteil von schwerwiegenden Entscheidungen auf falschen Testergebnissen beruht.

Das betrifft nur die Validität der Testaussage. Noch problematischer werden alle Entscheidungen, wenn auch die Bedeutung eines positiven Tests in Bezug auf Krankheitsfolgen in Frage gestellt wird.

Das CDC hierzu auf Seite 33 unten:

Zusammengefasst sagt das CDC zu den provisorischen Tests (For Emergency Use Only):

  1. Da die Prävalenz von Infektionen mit SARS-CoV-2 in Deutschland niedrig ist, muss von vielen falsch positiven PCR-Tests ausgegangen werden.
  2. Wenn die Tests positiv sind, sagen sie noch nichts über das Vorhandensein von infektiösen Viren oder über deren Ursache für Krankheitssymptome aus.
  3. Das Risiko von Fehldiagnosen ist groß, da bei einem positiven Test leicht weitere mögliche Ursachen von Krankheitssymptomen verdrängt werden. (Z.B. in den USA werden die Behandlungen durch Medicare bei positivem Test um 20% höher vergütet.)

Quellen:

(1) Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung zu den Sterbefällen 2016 bis 2020

(2) https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-20.pdf

(3) siehe Bild, Zitate aus Seite 33

Rhinoviren haben jetzt einen Sommergipfel, aber machen ähnliche Symptome wie Coronaviren.

In diesem Sommer ist der Rhino-Gipfel viel höher als üblich. Raten Sie mal weshalb? Diese Viren werden genauso übertragen wie Coronaviren. Welchen Effekt können da die Masken haben?

Coronaviren sind seit Mitte April laut RKI ja nicht mehr da.    3.9.2020

Übersichtsstudie über die Schutzwirkung von Masken

Was für Influenza gilt, gilt erst recht für Corona-Viren

"Wir fanden keine Belege dafür, dass chirurgische Gesichtsmasken wirksam die Übertragung der im Labor bestätigten Influenza reduzieren können, weder wenn sie von infizierten Personen (Quellenkontrolle) noch von Personen aus der allgemeinen Bevölkerung getragen werden, um ihre Anfälligkeit zu verringern. Wie bei der Handhygiene könnten Gesichtsmasken jedoch in der Lage sein, die Übertragung anderer Infektionen zu reduzieren, und daher bei einer Influenza-Pandemie von Nutzen sein, wenn die Ressourcen im Gesundheitswesen strapaziert werden."

Xiao J, Shiu E, Gao H, Wong JY, Fong MW, Ryu S, et al. Nonpharmaceutical Measures for Pandemic Influenza in Nonhealthcare Settings—Personal Protective and Environmental Measures. Emerg Infect Dis. 2020;26(5):967-975. https://dx.doi.org/10.3201/eid2605.190994

Ca. 40% der Menschen sterben in Alten- und Pflegeheimen - und jetzt noch mehr!

 

Das Lockdown ist mörderisch,

es tötet die, die auf unsere Nähe und Hilfe angewiesen sind!

 

Wenn in den letzten Wochen die Todesraten steigen und jetzt sogar die Hälfte der Opfer aus den Alten- und Pflegeheimen kommt, dann kann man den Bericht der Pflegeethik Initiative sehr gut nachvollziehen. Bitte tragen Sie dazu bei, dass unsere Lieben in den Heimen und allein zu Haus nicht vor Einsamkeit sterben müssen. FORDERN SIE DAS SOFORTIGE ENDE DES LOCKDOWN!

Die Pastorentochter, die unser Land regiert, könnte das ändern und den tödlichen Spuk beenden.

Bisher macht sie sich tausendfach schuldig. Was Sie in Euromomo sehen, hat mit Viren nichts zu tun!

COVID-19 - wer zählt die Toten aus den gestoppten Medikamentenversuchen?

Inzwischen sind ja eine ganzer Reihe von Versuchen abgebrochen worden, z.B. zu dem Thema Hydroxychloroquin. Hier ist vor allem der RECOVERY Versuch zu nennen, der mit einer massiven Überdosierung arbeitete und dessen Hydroxychloroquin Teilversuch vorzeitig abgebrochen wurde.

 Es hat offenbar Tote und starke Schäden in einigen dieser von der WHO anfangs geförderten Studien gegeben. Ich hatte frühzeitig auf die Gefährlichkeit dieser Substanzen bei G6PD-Mangel und bei Überdosierung hingewiesen und Johannes Kreis fragt jetzt nach und nennt Einzelheiten und Quellen hier unter "Fremde Federn".